Wenn Sie heute eine Maschine betreiben, umbauen oder modernisieren, lohnt es sich dringend, jetzt aufmerksam zu sein. Am 20. Januar 2027 wird die neue Verordnung (EU) 2023/1230 wirksam – sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bringt erhebliche Veränderungen mit sich. Betreiber und alle, die Retrofit-Projekte durchführen, sind besonders betroffen. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie sich einstellen müssen und wie Sie rechtzeitig strategisch agieren können.

Der neue Rechtsrahmen
Richtlinie vs. Verordnung – ein großer Unterschied
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG musste von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden – mit teils unterschiedlichen Interpretationen. Die neue MVO ist hingegen eine EU-Verordnung, die unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedstaaten gilt. Es gibt keinen nationalen Spielraum mehr. Die IHK betont auch nochmal die einheitliche Auslegung ohne nationale Abweichungen.
Stichtagsregelung & Übergangsphase
- Bis zum 19. Januar 2027 gilt weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Ab dem 20. Januar 2027 muss strikt die neue Verordnung angewandt werden, eine parallele Anwendung der alten Richtlinie ist danach ausgeschlossen.
- Einige Teile der Verordnung treten gestaffelt in Kraft (z. B. Artikel zu Marktüberwachung, Konformitätsbewertung).
- In der Übergangszeit (vor 2027) kann freiwillig nach MVO gearbeitet werden, wenn die Maschine bereits den Anforderungen entspricht.
Die harte Deadline bedeutet: Wer bis 2027 nicht vorbereitet ist, riskiert, dass Umbauten, Modernisierungen oder bestehende Maschinen als nicht konform gelten.

Wo es besonders kritisch wird: Betreiber & Retrofit
Wesentliche Änderungen & Neubewertungen
Unter der neuen MVO wird klarer festgelegt, wann eine Veränderung an einer Maschine als „wesentlich“ gilt – und damit eine neue Konformitätsbewertung erforderlich wird.
Das heißt: Ein Umbau oder Retrofit kann dazu führen, dass der Betreiber de facto zur Rolle des Herstellers wird und alle Pflichten tragen muss – etwa CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation, Überwachung, etc.
Beispiel: Wird durch ein Retrofit eine neue Gefährdung eingeführt oder ändert sich das vorhandene Risikoprofil signifikant, so muss das gesamte System neu bewertet werden.
Stärkerer Fokus auf Software, Digitalisierung & Cybersecurity
- Sicherheitsrelevante Softwarekomponenten werden ausdrücklich als Sicherheitsbauteile anerkannt und unterliegen damit den Vorschriften.
- Manipulationsschutz, Abwehr gegen Cyberangriffe und Korrumpierung von Sicherheitseinrichtungen sind explizit geforderte Elemente.
- Die Dokumentation muss detailliert genug sein, um zum Beispiel Quellcode sicherheitsrelevanter Software offenzulegen (auf begründeten Antrag).
- Generell steigt der Anspruch an digitale Nachweise, Versionsmanagement, Updates und Nachverfolgbarkeit stark an.

Dokumentation & Prüfpflichten
- In Anhang IV der Verordnung sind klare Anforderungen an die technische Dokumentation definiert: vollständige Beschreibung der Maschine, Risikoanalysen, Zeichnungen, Prüfberichte, Softwarelogik, etc..
- Die Unterlagen müssen so aufbewahrt werden, dass sie den Marktüberwachungsbehörden für Jahrzehnte zugänglich sind (mindestens 10 Jahre vorgesehen).
- Digitale Bereitstellung (z. B. über Datenlink, elektronische Schnittstellen) wird ausdrücklich erlaubt und gefördert.
Marktüberwachung, Compliance & Sanktionen
- Die MVO stärkt die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und erhöht deren Prüfkompetenz.
- Importeure, Händler und Hersteller werden klar in die Pflicht genommen – z. B. Meldepflicht bei Risiken, Rückrufe, Berichterstattung.
- Wenn eine Maschine nicht mehr den Anforderungen entspricht, sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen oder sie vom Markt zu nehmen.
Erweiterter Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt nicht nur für komplette Maschinen, sondern auch für:
- Auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel, Ketten, Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Unvollständige Maschinen
Damit fallen viele Komponenten und Teilsysteme stärker unter Reglementierungen, als bisher oft angenommen wurde.

Bereit für 2027? Diese 9 Schritte bringen Sie sicher durch die MVO
Diese Grafik zeigt eine kompakte Checkliste für Betreiber und Retrofit-Verantwortliche zur Vorbereitung auf die EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Sie zeigt in neun Schritten, wie Unternehmen ihre Maschinen, Dokumentation, Cybersecurity und Verantwortlichkeiten rechtzeitig MVO-konform aufstellen.

Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 verändert die Spielregeln für Betreiber, Instandhalter und Retrofit-Projekte grundlegend. Spätestens zum 20. Januar 2027 muss jede Maschine, jede Steuerung und jede Modernisierung den neuen Anforderungen entsprechen.
Wer sich frühzeitig vorbereitet, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Planungsspielraum: saubere Dokumentation, klare Zuständigkeiten und digitale Transparenz werden zu echten Wettbewerbsvorteilen.
Genau jetzt können wir helfen. Mit Lösungen für Instandhaltungsmanagement, Condition Monitoring und digitale Dokumentation unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Anlagen strukturiert, sicher und MVO-konform zu betreiben. So wird aus der gesetzlichen Pflicht ein strategischer Fortschritt in Richtung Effizienz und Zukunftssicherheit.



Schreibe einen Kommentar